Polnische Pflegekräfte: Wirklich alles zur Anstellung, zu Kosten und Legalität

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Was können polnische Pflegekräfte leisten? Sie bieten eine Betreuung bei der Pflegeperson zu Hause, bringen aber keine medizinische Ausbildung mit. Damit die Beauftragung legal ist, sind allerdings einige Punkte zu erfüllen.

A1-Bescheinigung für polnische Pflegekräfte: Wichtigstes Versicherungsdokument

Häufig wird in Deutschland für polnische Pflegekräfte das Entsendemodell genutzt. Dieses steht allerdings nicht selten unter dem Verdacht der Schwarzarbeit. Das A1-Formular aber soll sicherstellen, dass es sich nicht um ein illegales Beschäftigungsverhältnis handelt.

Es bestätigt, dass die Haushaltshilfe in ihrem Heimatland über die vorgeschriebene Sozialversicherung verfügt, und regelt das Abführen der Sozialabgaben.

Polnische Pflegekräfte bleiben auch während ihres Aufenthalts in Deutschland in ihrer Heimat und dort bei ihrer Agentur angestellt. Sie werden lediglich nach Deutschland und hier zu ihrem Einsatzort entsandt.

Die Anstellung wird durch das A1-Formular bestätigt. Würde das Formular bei einer Überprüfung in Deutschland nicht vorhanden sein, müsste der Arbeitgeber in Deutschland (die hiesige Vermittlungsagentur) oder der Auftraggeber (der Kunde) die Nachzahlung der entsprechenden Gebühren übernehmen.

Dabei bietet das A1-Formular auch der Pflegekraft einen gewissen Schutz, denn es steht für die Einhaltung des Mindestlohns, für eine feste Höchstarbeitsdauer und für einen vereinbarten Urlaubsanspruch.

Wichtig: Das A1-Formular wird in der Regel für ein Jahr ausgestellt und sollte daher unbedingt auf die restliche Gültigkeit hin überprüft werden, wenn die polnische Pflegekraft an ihrer Arbeitsstelle auftaucht. Ausgestellt wird das Formular bei der zuständigen Behörde in dem jeweiligen Land, aus dem die Pflegekräfte kommen.

Was können polnische Pflegekräfte leisten? Sie bieten eine Betreuung bei der Pflegeperson zu Hause, bringen aber keine medizinische Ausbildung mit. ( Foto: Shutterstock-Alexander Raths )

Was können polnische Pflegekräfte leisten? Sie bieten eine Betreuung bei der Pflegeperson zu Hause, bringen aber keine medizinische Ausbildung mit. ( Foto: Shutterstock-Alexander Raths )

Können Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden?

Wenn Pflegekräfte aus Polen und der Ukraine beauftragt werden, stellt sich die Frage, ob dafür nicht die Pflegesachleistungen der deutschen Pflegekassen verwendet werden können. Ganz so leicht ist es nicht.

Zuerst einmal muss ein Versorgungsvertrag geschlossen werden, den Pflegedienste mit den Krankenkassen schließen und über den dann mit der Kasse abgerechnet werden kann. Sollen polnische Pflegekräfte über die Pflegesachleistungen finanziert werden, muss der Dienstleister eine entsprechende Vereinbarung mit der Krankenkasse schließen.

Damit einher gehen aber regelmäßige Kontrollen durch den MDK, außerdem wird eine umfangreiche Dokumentation der Leistungen nötig. Bisher gibt es noch kein Entsende-Unternehmen, das einen solchen Vertrag mit den Pflegekassen geschlossen hat, daher ist die Nutzung der Pflegesachleistungen nicht möglich.

Ein möglicher Grund liegt sicherlich in der fehlenden Ausbildung der Pflegekräfte, die nur selten über eine Pflegeausbildung verfügen, die in Deutschland anerkannt und Voraussetzung für die mögliche Abrechnung der Leistungen ist. Des Weiteren ist die gewünschte Dokumentation der Leistungen oft aufgrund sprachlicher Barrieren und wegen des Zeitaufwands nicht zu leisten.

Video: Kosten polnische Pflegekräfte – ZDF – Maybrit Illner

Was kosten polnische Pflegekräfte 2022?

Die Kosten für eine polnische Pflegekraft liegen bei Zahlung des Mindestlohns bei 9,82 Euro pro Stunde, wobei der Mindestlohn ab Juli 2022 auf 10,45 Euro angehoben werden soll. Dazu kommen noch die üblichen Lohnnebenkosten, zu denen die Kranken- und Sozialversicherung gehören. Außerdem fallen Kosten für Unterbringung und Logis an.

Erfahrene polnische Pflegekräfte kosten deutlich mehr, ihr Bruttogehalt liegt meist bei rund 2.450 Euro. Zusammenfassend lässt sich daher sagen, dass die Kosten für polnische Pflegekräfte zwischen 1.900 und 2.500 Euro im Monat liegen.

Tipp: Die Kosten können neben der Inanspruchnahme der Leistungen aus Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege auch über eine steuerliche Entlastung gemindert werden. Sie können als haushaltsnahe Dienstleistung gelten und so wenigstens zu 20 Prozent angesetzt werden. Die Kosten, die darüber hinaus gehen, können auch als Werbekosten geltend gemacht werden.

Liegen Beispielsweise die Bruttokosten einer polnischen Pflegekraft bei 2.000 Euro und liegt die Pflegestufe III vor, kann hier zunächst die Pflegegeldleistung bei Pflegegrad III abgezogen werden. Diese beträgt 545 Euro. Zudem verrechnet sich hiermit die Verhinderungspflege von 1.612 Euro im Jahr, was auf den Monat gerechnet 134 Euro sind- Rechnet man die Steuervorteile von etwa 333 Euro monatlich mit ein, betragen die Kosten für eine Pflegekraft nur noch 988 Euro.

Weitere Kosten im Pflegefall

Bei der Planung einer Pflege zu Hause sollten allerdings auch andere Kosten beachtet werden. Wichtig ist hier die Vorbereitung. Denn der Haushalt benötigt einiges an Ausrüstung und Materialien, um hier die Pflege so unkompliziert wie möglich zu machen.

Wichtig ist hier zum Beispiel ein gutes Pflegebett. Besonders wenn das Aufstehen nicht mehr ohne Weiteres funktioniert und das Bett zum Hauptaufenthaltsort wird, sollte es beispielsweise verstellbar, hygienisch und belastbar sein. Ein Pflegebett kann bei der Krankenkasse oder der Pflegekasse beantragt werden. Liegt eine Pflegestufe vor, ist der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) zuständig. Die Kosten für ein Pflegebett variieren je nach Ausstattung. Liegt der Pflegegrad I, II, III IV und V vor, wird ein Großteil der Kosten für ein Pflegebett übernommen.

Hier müssen lediglich einige Kriterien erfüllt sein:

  • Erleichterung bei der Pflege durch ein spezielles Bett
  • Das Bett mindert die Beschwerden
  • Das Pflegebett sorgt für eine eigenständigere Lebensführung

Auch kleinere Kostenpunkte sollten für die Rechnung beachtet werden. Viele Aufgaben in der Pflege benötigen spezielle Ausrüstungen oder Materialien. Hat der Patient beispielsweise Diabetes, sollten sämtliche Utensilien wie Batterien für das Messgerät, ausreichend Insulin, Wattebäusche oder Nadeln immer griffbereit sein.

Jeder, der gepflegt werden muss, hat eigene Bedürfnisse. Zwar bringen Pflegekräfte einige Utensilien mit, vieles sollte aber auch bei dem Zupflegenden immer vorrätig sein. In Apotheken sind nicht alle Medikamente vorrätig.

Tipp: Vor der Suche nach einer geeigneten Pflegekraft sollten sämtliche Kostenpunkte bedacht und durchgerechnet werden. Natürlich steht die Gesundheit unserer Liebsten an erster Stelle, dennoch sollte hier genaustens geplant werden, um die Pflege für die benötigte Zeit gewährleisten zu können.

Polnische Pflegekräfte über die Caritas vermittelt bekommen?

Die Caritas in Deutschland wird häufig mit der Frage konfrontiert, wie polnische Pflegekräfte nach Deutschland kommen können und was getan werden kann, um diese legal zu beschäftigen. Sie hat daher verschiedene Informationen herausgegeben, die als Leitfaden für Pflegebedürftige und deren Angehörige genutzt werden können. Dazu gibt es außerdem einen Musterarbeitsvertrag, mit dem die Caritas dazu beiträgt, die Beschäftigung legal zu gestalten.

In einigen Regionen des Landes bietet die Caritas das Modell „CariFair“, mit dem pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen unterstützt werden sollen. Die Caritas arbeitet dafür mit einem Partnerverband zusammen, der in Mittel- oder Osteuropa seinen Sitz hat und Pflegekräfte nach Deutschland entsendet.

Caritas unterstützt bei der Planung

Die Agentur steht den Pflegekräften während ihres Einsatzes zur Seite und wird dabei durch die hiesige Caritas unterstützt. Sie übernimmt zum Beispiel Absprachen innerhalb der Familie des Pflegebedürftigen und plant Aufgaben sowie Zeiten für die polnische Pflegekraft. Die Caritas empfiehlt, den Einsatz der polnischen Pflegekraft durch die Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes zu ergänzen, damit die Qualität der Pflege sichergestellt wird.

Um polnische Pflegekräfte legal anzustellen, sind sowohl die abgeführten Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge relevant als auch die angemessene Bezahlung, wobei der Mindestlohn ausschlaggebend ist. ( Foto: Shutterstock- Africa Studio )

Um polnische Pflegekräfte legal anzustellen, sind sowohl die abgeführten Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge relevant als auch die angemessene Bezahlung, wobei der Mindestlohn ausschlaggebend ist. ( Foto: Shutterstock- Africa Studio )

Polnische Pflegekräfte privat anstellen?

Immer wieder kommt die Frage auf, ob es nicht möglich ist, polnische Pflegekräfte auch privat anzustellen. Dabei heißt es ganz klar: Nein, nicht möglich! Arbeiten die Pflegekräfte aus Polen oder Osteuropa auf selbstständiger Basis, wird das in Deutschland als Schwarzarbeit gewertet.

Es ist nicht möglich, einen legalen Arbeitsvertrag mit ausländischen Helfern zu schließen, wobei hier alle Personen inbegriffen sind, die aus den osteuropäischen EU-Beitrittsländern kommen. Die Verträge dürfen nur über die Agentur für Arbeit geschlossen werden. Außerdem muss die Pflegekraft eine Sozialversicherung in ihrem Heimatland nachweisen können, was durch die A1-Bestätigung möglich ist.

Wie kann eine polnische Pflegekraft legal angestellt werden?

Um polnische Pflegekräfte legal anzustellen, sind sowohl die abgeführten Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge relevant als auch die angemessene Bezahlung, wobei der Mindestlohn ausschlaggebend ist.

Häufig wird gesagt, dass die Pflege eine schlecht bezahlte Schwerstarbeit darstellt, daher sollte der Mindestlohn auch das Mindeste sein, was für diese verantwortungsvolle Aufgabe gezahlt wird!

Wichtig ist die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen und der Regelungen zur Arbeitszeit. Denn polnische Arbeitskräfte dürfen auch keine 24 Stunden am Tag arbeiten! Die tägliche Höchstarbeitszeit liegt wie üblich bei acht Stunden, eine Mindestruhezeit von elf Stunden ist einzuhalten.

Bedingungen für eine legale Anstellung

Es muss mindestens ein freier Tag in der Woche gewährt werden. Die Hilfe ist legal, wenn diese Bedingungen erfüllt sind:

  • Arbeitsvertrag über die Vermittlungsagentur oder die Agentur für Arbeit geschlossen
  • Verträge zur Vermittlung enthalten keine Pflegeleistungen
  • Pflegevertrag definiert die genauen Arbeitsbedingungen
  • Nachweis des A1-Formulars ist erfolgt
  • A1-Formular ist noch gültig
  • arbeitsrechtliche Bedingungen werden eingehalten

Die Kosten für die polnische Pflegekraft werden selbst getragen, der Auftraggeber muss den Arbeitslohn zahlen. Dieser bewegt sich zwischen 1.850 und 2.450 Euro, was je nach Ausbildung der Pflegekraft und Dauer des Einsatzes unterschiedlich sein kann.

In Polen ansässigen Agenturen zur Vermittlung der Pflegekräfte stehen mit Agenturen in Deutschland in Kontakt. Der Vertrag über die Vermittlung der Pflegekraft wird mit der Agentur in Deutschland geschlossen. ( Foto: Shutterstock- insta_photos)

In Polen ansässigen Agenturen zur Vermittlung der Pflegekräfte stehen mit Agenturen in Deutschland in Kontakt. Der Vertrag über die Vermittlung der Pflegekraft wird mit der Agentur in Deutschland geschlossen. ( Foto: Shutterstock- insta_photos)

Wie erfolgt die Vermittlung polnischer Pflegekräfte?

In Polen ansässigen Agenturen zur Vermittlung der Pflegekräfte stehen mit Agenturen in Deutschland in Kontakt. Der Vertrag über die Vermittlung der Pflegekraft wird mit der Agentur in Deutschland geschlossen. Direkter Ansprechpartner ist aber die Agentur in Polen.

Meist wird das Entsendemodell genutzt, bei dem die Pflegekraft durch die Agentur an ihren Einsatzort entsendet wird, wo sie in der Regel für drei Monate beschäftigt ist. Auch das Arbeitgebermodell ist möglich, dann allerdings tritt der Auftraggeber auch als Arbeitgeber auf und muss die üblichen Pflichten wie die Zahlung von Lohnnebenkosten und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllen.

Video: KWA Symposium 2016 – Transnationale Pflegekräfte

Die Agentur für polnische Pflegekräfte

Die Agentur für polnische Pflegekräfte hat ihren Sitz in Deutschland und übernimmt die Vermittlung des Kontakts zu einer Entsendefirma in Polen oder zu den selbstständigen Pflegekräften dort. Die Pflege selbst ist nicht Sache der Agentur, sie regelt keine Aufgaben, Pflichten oder Rechte.

Das Entsenderecht ist hier eindeutig und sieht vor, dass die Agentur lediglich die Vermittlung übernehmen darf. Die deutschen Familien schließen den nötigen Vertrag über die Pflegedienstleistungen mit dem Entsendeunternehmen im Ausland oder mit der Pflegerin. Die Pflegerinnen unterliegen dem Weisungsrecht der Agentur in Polen und sind nicht an Weisungen der Familien gebunden.

Die Deutsche Seniorenbetreuung ist eine Agentur für die Vermittlung polnischer Pflegekräfte und vermittelt diese in deutsche Haushalte. Die Agentur regelt nur die Aufgaben, Pflichten und Rechte der Pflegekräfte und ist nicht für die Pflege selbst zuständig. Der zugehörige Pflegevertrag wird mit dem Entsendungsunternehmen im Ausland oder mit der Pflegekraft direkt geschlossen. Damit unterliegen die Pflegekräfte dem Weisungsrecht ihres Arbeitgebers und nicht der Familie, in der sie tätig sind! Darauf weist die Agentur ausdrücklich hin.

Ebenfalls wichtig: Die Tätigkeiten, die durch die polnische Pflegekraft ausgeführt werden, sind Hilfstätigkeiten. Angehörige oder die Pflegeperson entscheiden immer selbst, ob sie eine Aufgabe selbst erledigen oder dabei Unterstützung in Anspruch nehmen wollen. Viele Tätigkeiten werden allein durch die Pflegekraft ausgeführt, dies sind vor allem die hauswirtschaftlichen Arbeiten wie das Einkaufen, Reinigen und Waschen.

Zu den weiteren möglichen Leistungen der polnischen Pflegekraft gehören unter anderem:

  • Hilfe bei der Grundpflege (z. B. beim Toilettengang, beim An- und Ausziehen, bei der Nahrungsaufnahme)
  • individuelle Hilfe (z. B. Angebot von Beschäftigungen wie Spielen, Spaziergängen, Unterhaltungen)

Vor allem die gemeinsame Erledigung anfallender Aufgaben lässt aus der Pflegeperson und der polnischen Pflegekraft ein gutes Team werden – wenn die Chemie stimmt. Neben der persönlichen Sympathie oder Antipathie spielen aber auch andere Faktoren mit hinein und beeinflussen, ob es ein harmonisches Miteinander wird.

6 Tipps für die ersten Tage mit der polnischen Pflegekraft

Für alle beteiligten Parteien ist es spannend, wenn die polnische Pflegekraft ankommt. Sie lässt sich darauf ein, ihre Familie und die gewohnte Umgebung zu verlassen, um in einem anderen Land eine hilfsbedürftige Person zu unterstützen. Oft sind die Sprachkenntnisse noch mangelhaft, was eine einfache Kommunikation erschweren kann.

Damit das künftige Zusammenleben nicht allzu belastend und der Start harmonisch verläuft, sind die folgenden Tipps hilfreich:

  1. Erst einmal ankommen lassen

    Egal, ob die Pflegekraft mit Bus oder Bahn oder mit dem eigenen Auto angereist ist: Die Anfahrt war anstrengend. Sie sollte jetzt nicht gleich mit den ersten Aufgaben „überfallen“ werden, sondern erst einmal Zeit bekommen, um sich umzusehen, auszupacken und etwas auszuruhen. Eine erste gemeinsame Mahlzeit kann helfen, das Eis zu brechen.

  2. Ausführliche Einweisung

    Niemand sollte erwarten, dass eine fremde Person direkt weiß, was wie erwartet wird. Eine umfassende Einweisung ist daher ebenso wichtig wie die Möglichkeit, jederzeit Fragen stellen zu können. Ein Angehöriger sollte daher jederzeit erreichbar sein, sofern die Pflegeperson nicht selbst in der Lage ist, alle nötigen Informationen zu geben.

  3. Geduldig sein

    Jeder muss sich an die neue Situation gewöhnen, auch die polnische Pflegekraft. Anfangs wird es noch etwas holperig sein, doch schon bald wird alles zur Zufriedenheit laufen. Mindestens 14 Tage braucht es, bis das neue Team zumindest im Groben eingespielt ist. Wichtig ist auch, offen miteinander zu sein und Wünsche klar zu kommunizieren. Bitte nicht erwarten, dass die Pflegekraft Gedanken lesen kann!

  4. Pflegekraft sozial einbinden

    Nachbarn und die Familie sollten die neue Pflegekraft kennenlernen. Auch andere soziale Kontakte sind wichtig und sollten der Pflegekraft ermöglicht werden. Das erleichtert das Gefühl der Zugehörigkeit sowie das Eingewöhnen in die neue Umgebung. Zudem kann es auch für die Pflegekraft Hilfe bedeuten, denn nicht alle Pflegepersonen sind menschlich einfach und viele bedeuten eine große Herausforderung.

  5. Freizeit klar regeln

    Die Pflegekraft hat Anspruch auf zwei halbe freie Tage oder einen ganzen freien Tag in der Woche. Die Freizeit sollte zur beiderseitigen Zufriedenheit geregelt werden und es muss klar sein, dass die Absprachen nicht einfach gebrochen werden können. Einen anderen Menschen zu unterstützen kann mitunter anstrengend sein. Daher sollte die Pflegekraft unbedingt genügend Freizeit bekommen, die sie auch in Ruhe genießen kann. Niemand muss sich auf Abruf bereithalten, falls die Pflegeperson doch plötzlich etwas an dem eigentlich freien Tag unternehmen möchte!

  6. Notfälle regeln

    Damit die Pflegekraft nicht völlig kopflos reagiert, wenn plötzlich ein medizinischer Notfall eintritt, sollten derartige Notfallsituationen besprochen und in Ruhe probiert werden. Natürlich ohne, dass aktuell ein akuter Notfall eingetreten ist! Eine Liste mit Notrufnummern ist wichtig, auch die Reihenfolge, in der die Nummern angerufen werden sollen, muss besprochen werden. Die Pflegekraft sollte zudem im Netzwerk bekannt gemacht werden, sodass auch der Pflegedienst oder behandelnde Ärzte wissen, mit wem sie es zu tun haben.

Polnische Agentur für Pflegekräfte

Die polnische Agentur aber sorgt für die A1-Bescheinigung, die meist für ein Jahr gültig ist und die den Nachweis über die erbrachten Sozialleistungen darstellt.

Die Pflegekräfte bekommen zudem ihr Gehalt nur von der Agentur in Polen, denn diese ist ihr Arbeitgeber, an den sie auch weisungsrechtlich gebunden sind. Die Familie, in der die Pflegekraft eingesetzt wird, zahlt das Gehalt nicht direkt an die Pflegekraft und muss auch sonst keine Vorschussleistungen erbringen.

Es ist theoretisch möglich, auch ohne Agentur eine Pflegekraft aus Polen zu bekommen, allerdings ist die Gefahr, dass es sich hier um Schwarzarbeit und eine Scheinselbstständigkeit handelt, zu groß. ( Foto: Shutterstock-MANDY GODBEHEAR)

Es ist theoretisch möglich, auch ohne Agentur eine Pflegekraft aus Polen zu bekommen, allerdings ist die Gefahr, dass es sich hier um Schwarzarbeit und eine Scheinselbstständigkeit handelt, zu groß. ( Foto: Shutterstock-MANDY GODBEHEAR)

Ohne Agentur eine Pflegekraft aus Polen?

Es ist theoretisch möglich, auch ohne Agentur eine Pflegekraft aus Polen zu bekommen, allerdings ist die Gefahr, dass es sich hier um Schwarzarbeit und eine Scheinselbstständigkeit handelt, zu groß. Zudem dürfen keine Verträge mit Personen aus den EU-Beitrittsländern geschlossen werden.

Wenn eine Pflegekraft versucht, ohne Agentur eine Anstellung als Pflegekraft zu bekommen, liegt es auf der Hand, dass es sich hier um eine scheinselbstständige Beschäftigung handelt, vor allem, wenn sich die Pflegekraft für längere Zeit binden will. Normalerweise erfolgt die Entsendung der Pflegekräfte für zwei bis maximal drei Monate. Wer den Fehler macht und eine solche Person anstellt, muss mit hohen Nachzahlungen von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen rechnen.

Video: Pflegerin Donata – ein Engel aus Polen | SWR Mensch Leute

Privat gesucht und gefunden?

Wer das Risiko dennoch eingehen möchte und privat nach einer Pflegekraft aus Polen sucht, sollte unbedingt sicher sein, dass die betreffende Person in ihrem Heimatland ein Gewerbe angemeldet hat und auch entsprechend versichert ist.

Generell ist es allerdings gar nicht möglich, direkt einen Arbeitsvertrag mit einer solchen Person zu schließen, hier muss der Vertrag über die Bundesagentur für Arbeit geschlossen werden. Einfach ins Blaue hinein eine Person als Hilfe zu beauftragen, ist rechtlich nicht möglich.

Es gibt zum einen die Möglichkeit, eine polnische Pflegekraft nach Deutschland zu holen und diese als Haushaltshilfe für zwei bis drei Monate zu beschäftigen. ( Foto: Shutterstock-_itsmejust )

Es gibt zum einen die Möglichkeit, eine polnische Pflegekraft nach Deutschland zu holen und diese als Haushaltshilfe für zwei bis drei Monate zu beschäftigen. ( Foto: Shutterstock-_itsmejust )

Gibt es eine polnische Pflege?

Es gibt zum einen die Möglichkeit, eine polnische Pflegekraft nach Deutschland zu holen und diese als Haushaltshilfe für zwei bis drei Monate zu beschäftigen. Doch auch eine polnische Pflege ist möglich und kommt infrage, wenn sich der Gesundheitszustand der Pflegeperson so stark verschlechtert, dass diese nicht mehr zu Hause betreut werden kann.

Wer dann nicht in ein hiesiges Pflegeheim gehen möchte, kann auch in eine Pflegeeinrichtung nach Polen gehen. Die Fachkräfte dort sind gut geschult und das Personal sowie viele Ärzte sprechen sogar Deutsch. Die Kosten für eine Unterbringung in einem polnischen Pflegeheim sind deutlich günstiger als hierzulande und liegen zwischen 2.000 und 3.500 Euro, wobei auch die Region ausschlaggebend ist.

Liegt das Pflegeheim an der allseits beliebten Ostsee, sind die Kosten höher. Dafür ist das Wohnen dort eher mit einem Kuraufenthalt zu vergleichen. Maßgeblich ist auch der Umfang der zu erbringenden Leistungen. Wer in einem Einzelzimmer untergebracht werden möchte, zahlt natürlich mehr als eine Person, die in einem Doppelzimmer leben wird. Wichtig: Auch in Polen sind die Pflegeheime auf die Behandlung Demenzkranker oder auf Alzheimer-Patienten spezialisiert.

Video: Stiftung Warentest Pflegekräfte aus Osteuropa – Testsieger im Preis – Kosten polnische Pflegekraft

FAQs zu polnischen Pflegekräften

Bezahlt die Pflegekasse eine polnische Pflegekraft?

Nein, die Pflegekasse bezahlt die polnische Pflegekraft nicht, die Kosten können nicht direkt mit der Pflegekasse verrechnet werden. Dennoch kann das Pflegegeld natürlich dafür eingesetzt werden. Außerdem ist eine Kombination aus den Leistungen der Verhinderungspflege sowie zu 50 Prozent aus der Kurzzeitpflege möglich.

Wie lange darf eine Pflegekraft aus Polen in Deutschland arbeiten?

Die Pflegekraft aus Polen ist in der Regel für zwei Monate in Deutschland, dieser Zeitraum wird maximal um einen Monat verlängert. Damit beschränkt sich die Dauer des Einsatzes in Deutschland auf drei Monate.

Was kostet eine Pflegekraft aus Polen?

Die Kosten für eine Pflegekraft aus Polen liegen in der Regel zwischen 1.800 und 2.300 Euro, im Durchschnitt kann von 2.100 Euro ausgegangen werden. Diese Kosten sind pro Monat gerechnet und können zum Teil durch Leistungen aus der Pflegekasse (über Verhinderungs- und die Hälfte der Kurzzeitpflegeleistungen) abgerechnet werden. Den größten Anteil der Kosten übernimmt daher der Auftraggeber.

Wie versichert man eine polnische Pflegekraft?

Beim Entsendemodell übernimmt die Vermittlungsagentur die Versicherung der polnischen Pflegekräfte, der Auftraggeber muss sich darum nicht kümmern. Wer jedoch selbst zum Arbeitgeber wird und die polnische Pflegekraft privat engagiert, muss diese wie einen Angestellten versichern.

Als Arbeitgeber fallen die Beiträge für eine Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung sowie die üblichen weiteren Sozialversicherungsbeiträge an. Die Anmeldung der Pflegekraft erfolgt über die Zentrale für Auslands- und Fachmittlung sowie über die Agentur für Arbeit.

Wie viele polnische Pflegekräfte arbeiten in Deutschland?

Je nach Quellen werden Zahlen zwischen 300.000 und 700.000 ausländischen Pflegekräften in Deutschland genannt. Davon sind rund 20 Prozent polnische Pflegekräfte, was eine Anzahl zwischen 60.000 und 140.000 entsprechen würde.

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