Im Mai 2026 können Beschäftigte in Diskriminierungsfällen wegen ihres Alters eine gebührenfreie und anonyme Rechtsberatung in Anspruch nehmen. ROLAND Rechtsschutz und CHROME haben hierzu unter 0221/8277-4439 montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr eine Partnerkanzlei geschaltet. Ratsucher erhalten ohne Kostenrisiko rechtlichen Beistand. Das Angebot ist bewusst auch für Externe und Personen ohne ROLAND-Vertrag geöffnet, um größtmögliche Reichweite und frühzeitige Hilfe zu gewährleisten.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Betroffene sollten Diskriminierungsfälle frühzeitig mit Fachanwälten ohne Kosten klären
Im Rahmen des AGG ist jede altersbezogene Benachteiligung verboten, doch verläuft sie oft hinter vorgehaltener Hand und bleibt unbemerkt. Die seit 2006 eingeführte Beweiserleichterung gestattet es Arbeitnehmern, bereits mit Indizien wie altersbezogenen Aussagen eine Beweislastumkehr zum Arbeitgeber zu veranlassen. Dieser muss dann sachlich fundierte Begründungen liefern. ROLAND Rechtsschutz unterstützt Betroffene mit rechtlicher Expertise und pragmatischen Lösungsansätzen, um Diskriminierungsstreitigkeiten früh zu beenden unkompliziert anonym diskret kostenfrei zielorientiert verbindlich effektiv bewährte Prozesse.
AGG-Indizienregelung fördert faire Entscheidungen in Personalverfahren und klare Pflichten
Betroffene von Diskriminierung können sich nach AGG auf eine erleichterte Beweisführung berufen: Es genügt, Indizien vorzulegen, die eine Ungleichbehandlung plausibel machen. Anschließend liegt es beim Arbeitgeber, seine Personalentscheidung anhand sachlicher, objektiver Faktoren zu erläutern und zu belegen. Die Umkehr der Beweislast stärkt damit die Position von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber Vorgesetzten und verbessert den Schutz vor willkürlichen Entscheidungen. Außerdem schafft sie transparente, faire Verfahren in Personalabteilungen, Betriebsräten sowie Schlichtungsstellen gesetzeskonform.
Hotline-Nummer 0221/8277-4439 berät anonym kostenlos im gesamten Mai täglich
Im Zeichen des Europäischen Tags der Solidarität zwischen den Generationen am 29. April startet ROLAND Rechtsschutz eine kostenlose Aktions-Hotline für den gesamten Mai. Montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr erreichen Ratsucher die Partnerkanzlei anonym und gebührenfrei unter 0221/8277-4439. Die telefonische Erstberatung erfolgt ohne Kostenrisiko. Das Angebot richtet sich sowohl an ROLAND-Kundinnen und -Kunden als auch an jede interessierte externe Person ohne Mitgliedschaft. Es fördert transparente und rechtssichere Konfliktklärung.
CHROME unterstützt Mitarbeiter ab 55 durch spezifische zielgruppengerechte Angebote
Im Rahmen seiner Aktivitäten stellt CHROME die Interessen von Beschäftigten ab 55 Jahren in den Mittelpunkt unternehmensinterner Initiativen. Über Workshops und Informationsveranstaltungen werden spezifische Bedürfnisse identifiziert und passgenaue Lösungen konzipiert. Eine gebührenfreie Hotline sichert allen Betroffenen raschen Zugang zu rechtlicher und beruflicher Beratung. Damit leistet CHROME einen wesentlichen Beitrag zur Förderung generationenfairer Leitlinien und trägt dazu bei, dass die Arbeitsumgebung den Erfahrungen älterer Kolleginnen und Kollegen gerecht wird. So inklusiv.
Befragte ab 45 Jahren berichten altersbezogene Benachteiligungen im Job
Nach der Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) fühlen sich 39 Prozent aller Befragten ab 45 Jahren im beruflichen Alltag benachteiligt. Zusätzlich geben nahezu 50 Prozent der Teilnehmern über 16 Jahren an, mindestens eine altersbedingte Diskriminierung erlebt zu haben. Die Erhebung weist das Arbeitsumfeld als primären Ort solcher Vorkommnisse aus; im Gesundheitswesen, Einzelhandel sowie auf dem Wohnungsmarkt wurden deutlich geringere Diskriminierungsraten registriert. Die Ergebnisse rufen nach umfassender Gesetzesarbeit und Sensibilisierungsarbeit.
Diskriminierungserfahrungen jüngerer Mitarbeiterr und Frauen erfordern umfassende Reformmaßnahmen jetzt
Junge Mitarbeiter unter 30 Jahren fühlen sich benachteiligt, weil sie häufig nur befristete Arbeitsverträge erhalten und keine ausreichende Verantwortung übertragen bekommen. Frauen im gebärfähigen Alter erleben eine intersektionale Form der Diskriminierung, bei der altersbezogene Vorurteile und geschlechtsspezifische Erwartungen zu unzulässigen Nachfragen bei der Familienplanung führen. Diese differenzierten Präsumtionen und Erfahrungen zeigen auf, wie dringend Unternehmen umfassende Antidiskriminierungsmaßnahmen für alle Altersgruppen verabschieden müssen.
Rechtliche Sonderregelungen nach AGG gelten auch für spezifische Wiedereinstiegsförderung
Ungleichbehandlung ist nur dann unzulässig, wenn kein objektiver Zweck erkennbar ist. Das AGG erkennt jedoch besondere Altersgrenzen in sicherheitsrelevanten Berufen an, um die Gesundheit sämtlicher Mitarbeiterr zu gewährleisten. Darüber hinaus dürfen Arbeitgeber gezielte Ausgleichsprogramme etablieren, die spezifischen Altersgruppen zugutekommen. Ein typisches Beispiel sind Förderprogramme, die älteren Angestellten den Wiedereinstieg nach längerer Arbeitsunterbrechung erleichtern und damit nachhaltiges Fachkräftepotenzial sichern. Sie tragen zur langfristigen Personalentwicklung bei und fördern generationenübergreifende Zusammenarbeit effektiv nachhaltig.
Mit dem Aktionsmonat Mai 2026 bieten ROLAND Rechtsschutz und CHROME ein kostenfreies Serviceangebot, das auf Altersdiskriminierung in Unternehmen fokussiert. Beschäftigte können montags bis freitags von acht bis zwanzig Uhr unter einer Hotline-Nummer juristische Erstberatung erhalten. Dank der seit 2006 geltenden Beweiserleichterung nach dem AGG genügen Indizien, um Diskriminierungsverdacht zu begründen. Die Initiative will Betroffene bei der Konfliktprävention unterstützen und klare effektive Handlungsperspektiven für einen fairen Umgang mit allen Generationen schaffen.

