Frist für Steuererklärung endet im Oktober: Wichtige Informationen

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Im Jahr 2023 gab es bereits einige Neuerungen in Bezug auf die Rente. Eine positive Entwicklung ist die deutliche Erhöhung der Renten für Rentnerinnen und Rentner. Doch auch im Oktober gibt es weitere Änderungen, die von Interesse sind. Welche das sind und was sie für dich bedeuten, erfährst du in den folgenden Informationen.

Oktober bringt Neuerungen für Rentenbereich

Im Oktober 2023 wird es für Rentnerinnen und Rentner, die im November 1957 geboren wurden, interessant: Mit 65 Jahren und 11 Monaten können sie ohne Abschläge die Regelaltersrente beantragen.

Personen, die im August 1959 geboren wurden und als besonders langjährig Versicherte gelten, haben die Möglichkeit, ohne Abschläge in den Ruhestand zu treten. Der Renteneintritt ist dann mit 64 Jahren und 2 Monaten möglich. Es ist wichtig zu wissen, dass die Rentenanträge aktiv selbst gestellt werden müssen, da die Rente nicht automatisch gewährt wird.

Steuerfrist für Rentner im Oktober

Rentnerinnen und Rentner sollten die Frist für die Steuererklärung 2022 im Oktober im Blick haben. Der Stichtag ist der 2. Oktober 2023. Ursprünglich war die Frist für Juli geplant, wurde aber um zwei Monate verschoben.

Der 30.09.2023 fällt auf einen Samstag, daher ist der nächste Werktag, der Montag, der letzte Tag zur Abgabe der Steuererklärung. Es ist ratsam, die Steuererklärung rechtzeitig einzureichen, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden.

Deadline für Heizkostenzuschuss im Oktober naht

Der Heizkostenzuschuss für Heizungen mit Holz, Öl oder anderen nicht leitungsgebundenen Brennstoffen wird Ende Oktober 2023 beendet. Bis zum 20. Oktober 2023 kann ein Antrag für den Zuschuss gestellt werden.

Die Härtefallbeihilfe bietet eine finanzielle Unterstützung von 80 Prozent der Mehrkosten für den geförderten Energieträger. Haushalte können eine Entlastung von bis zu 2.000 Euro beantragen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Bagatellgrenze bei 100 Euro pro Haushalt liegt.

Pflegekassen zahlen bei Fristüberschreitung ab Oktober 2023

Ab Oktober 2023 tritt eine Veränderung im Antragsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit in Kraft. Die gesetzlichen Pflegekassen haben bestimmte Fristen, innerhalb derer sie über den Antrag auf Feststellung des Pflegegrades entscheiden müssen. Wird diese Frist überschritten, müssen die Pflegekassen dem Versicherten 70 Euro pro verzögerter Woche erstatten.

Die Zahlungspflicht von 70 Euro pro verzögerter Woche entfällt, wenn die Verzögerung, wie zum Beispiel ein ausgefallener Begutachtungstermin aufgrund eines Krankenhausaufenthalts, nicht von der Pflegekasse zu vertreten ist.

Änderungen im Antragsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Im Oktober 2023 ergeben sich für Rentnerinnen und Rentner einige erfreuliche Neuerungen. Bestimmte Geburtsjahrgänge haben die Chance, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu gehen. Zudem sollten Rentnerinnen und Rentner die Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2022 beachten. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf einen Heizkostenzuschuss zu stellen.

Eine bedeutende Veränderung erwartet Rentnerinnen und Rentner im Oktober 2023: Das Antragsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit wird optimiert. Dadurch können die Entscheidungen über den Pflegegrad effizienter und genauer getroffen werden, um den Versicherten eine zeitnahe Unterstützung zu gewährleisten. Rentnerinnen und Rentner haben somit die Möglichkeit, ihre Pflegebedürftigkeit schneller und genauer feststellen zu lassen.

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