Versicherungsschutz für chronisch Kranke auf Reisen

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Personen mit chronischen Krankheiten wie Asthma oder Diabetes, die eine Reise ins Ausland planen, sollten sich vorab über ihren Versicherungsschutz informieren und gegebenenfalls eine private Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Dies ist besonders wichtig, da die gesetzliche Krankenversicherung oft keinen Schutz für den Rücktransport bietet.

Versicherungsschutz für Kranke vorab klären

Personen mit chronischen Krankheiten sollten vor Beginn ihrer Reise ihre Reisetauglichkeit ärztlich bescheinigen lassen und den Versicherungsschutz mit ihrem Versicherer klären. Eine Reise-Unbedenklichkeitsbescheinigung, die die Art der Vorerkrankung und die Tatsache, dass während der Reise keine Behandlungen notwendig sind, eindeutig festhält, ist hierfür unabdingbar. Bianca Boss, Vorständin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV), betont die Bedeutung dieser Bescheinigung für chronisch kranke Reisende.

Klarheit bei „Verschlechterung“ in Versicherungsverträgen

Durch eine Regelung in den Vertragsbedingungen vieler Versicherungsgesellschaften wird der Versicherungsschutz für chronisch kranke Menschen eingeschränkt, wodurch die Reise-Unbedenklichkeitsbescheinigung an Bedeutung gewinnt. Die Versicherung übernimmt nur Leistungen im Falle einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung, Folgen eines Unfalls oder einer Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung. Allerdings bleibt die Definition von „Verschlechterung“ oft unklar. Chronisch kranke Versicherte können daher nicht eindeutig erkennen, dass die Versicherung nur bei akuten, unvorhersehbaren Krankheitsschüben während der Reise leistet. Geplante Behandlungen vor der Abreise und eventuelle Rücktransportkosten sind nicht versichert.

Vor Reisebeginn Versicherungsschutz klären

Es ist ratsam, dass chronisch kranke Menschen vor ihrer Reise mit ihrem Versicherer in Kontakt treten, um Informationen über eine Reisetauglichkeitsbescheinigung wie beispielsweise einen „Fit-To-Fly“-Nachweis zu erhalten. Einige Versicherungsgesellschaften stellen spezielle Formulare für solche Bescheinigungen bereit, die von Versicherten angefordert werden können.

Es ist ratsam, den Ratschlag des behandelnden Arztes oder der Ärztin ernst zu nehmen und die eigenen Reisepläne zu überdenken, wenn von einer Reise abgeraten wird. Andernfalls kann es zu Schwierigkeiten bei der Erstattung von Behandlungs- und Rücktransportkosten kommen, und der Auslandskrankenversicherer kann seine Leistungspflicht möglicherweise ablehnen. Bei unvorhersehbaren Notfallsituationen aufgrund einer bestehenden Grunderkrankung, mit der die versicherte Person nicht gerechnet hat, besteht jedoch Versicherungsschutz für Notfallbehandlungen.

Kein Versicherungsschutz bei vorherigen Diagnosen

Die Auslandsreisekrankenversicherung ist ein wichtiges Instrument für chronisch kranke Menschen, um sich während ihrer Reisen ins Ausland abzusichern. Allerdings sollte beachtet werden, dass sie keinen Versicherungsschutz für bereits vor Reisebeginn diagnostizierte Erkrankungen bietet, bei denen eine Behandlung im Ausland erforderlich ist.

Bei vorübergehenden Aufenthalten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums ist der Versicherungsschutz in der Regel zeitlich begrenzt. Es ist wichtig, dies zu beachten und gegebenenfalls eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen.

Für chronisch kranke Menschen, die ins Ausland reisen möchten, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung von großer Bedeutung, da sie im Falle von medizinischen Behandlungen und Rücktransporten die Kosten deckt. Es empfiehlt sich, vor Reisebeginn den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen und gegebenenfalls eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, um mögliche finanzielle Risiken im Zusammenhang mit der medizinischen Versorgung im Ausland abzusichern.

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