VKI fordert Versicherer auf, umstrittene Klausel nicht mehr zu verwenden

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Im Rahmen einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums wurde die Generali Versicherung AG (Generali) wegen bestimmter Klauseln in ihren Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung verklagt. Diese Klauseln erlaubten es der Generali, Deckungen für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit COVID-19 abzulehnen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nun bestätigt, dass diese Klauseln gegen geltendes Recht verstoßen.

OGH: Unbestimmter Begriff in Generali-Klausel unzulässig

Laut den Rechtsschutzbedingungen der Generali Versicherung AG besteht kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Zusammenhang mit hoheitsrechtlichen Anordnungen, die aufgrund einer Ausnahmesituation an eine größere Personengruppe gerichtet sind. Der Oberste Gerichtshof hat die Klausel aufgrund der unklaren Definition des Begriffs „Ausnahmesituation“ als intransparent und somit unzulässig beurteilt. Dadurch kann der Versicherungsnehmer die Reichweite seines Versicherungsschutzes nicht zuverlässig einschätzen und eventuell berechtigte Ansprüche gegen den Versicherer nicht geltend machen.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat erklärt, dass die Verwendung des Begriffs „Ausnahmesituation“ in den Allgemeinen Bedingungen der Generali Versicherung AG (Generali) zu einer unsicheren Klassifizierung von Situationen führt, da es keine klaren Kriterien gibt, um sie eindeutig als Regelfall oder Ausnahme zu identifizieren. Das Berufungsgericht hat betont, dass dieser Begriff verschiedene Interpretationen ermöglicht, die von ungewöhnlichen Situationen bis hin zu unvorhersehbaren außergewöhnlichen Ereignissen reichen können.

Laut dem Obersten Gerichtshof (OGH) besteht die Gefahr, dass Verbraucher aufgrund des unbestimmten Begriffs „Ausnahmesituation“ in den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung der Generali Versicherung AG ihre Rechtsposition nicht zuverlässig einschätzen können. Dies kann dazu führen, dass Verbraucher möglicherweise berechtigte Ansprüche gegen den Versicherer nicht geltend machen, da sie die genaue Reichweite des Risikoausschlusses nicht verstehen.

Im Rahmen eines Verbandsverfahrens hat der Oberste Gerichtshof (OGH) erstmals die Ausnahmesituationsklausel einer eingehenden Prüfung unterzogen und festgestellt, dass diese nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die zuständige Juristin im Verein für Konsumenteninformation (VKI) begrüßt diese wegweisende Entscheidung und appelliert an alle Versicherer, sich nicht länger auf diese Klausel zu berufen. Dadurch sollen den betroffenen Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern nun die ihnen rechtlich zustehenden Leistungen im Bereich Rechtsschutz gewährt werden.

Der Oberste Gerichtshof hat die Ausnahmesituationsklausel in den Rechtsschutzbedingungen der Generali Versicherung AG als rechtswidrig eingestuft. Diese Klausel ermöglichte es der Versicherung, Deckungen bei COVID-19-bezogenen Rechtsstreitigkeiten abzulehnen. Die Entscheidung des Gerichts stellt sicher, dass die Verbraucher angemessen versichert sind und ihre Rechtsansprüche gegenüber dem Versicherer geltend machen können, insbesondere in Bezug auf rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Pandemie.

Die Entscheidung des Höchstgerichts hat weitreichende Konsequenzen für die Versicherungsbranche: Alle Versicherer sind nun dazu verpflichtet, ihre Klauseln zu überprüfen und den Versicherungsnehmern die ihnen zustehende Rechtsschutzdeckung zu gewähren. Dadurch wird die Rechtsposition der Verbraucher gestärkt und es entsteht mehr Transparenz und Fairness in der Rechtsschutzversicherung.

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