Bundeszuschüsse von 3,4 Milliarden Euro finanzieren gesellschaftspolitische Aufgaben

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Bei ihrem Treffen in Hannover hat die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover den Haushalt für das kommende Jahr verabschiedet. Mit rund 16,6 Milliarden Euro steht dem Rentenversicherer eine Rekordsumme zur Verfügung, die vor allem für Rentenzahlungen und Rehabilitationen genutzt wird. Im Vergleich zum Vorjahr steigt der Etat um mehr als sechs Prozent und erreicht somit den zweitgrößten Wert aller öffentlichen Institutionen in Niedersachsen.

Rentenversicherung erwirtschaftet Milliarden aus Beiträgen

Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind die primäre Einnahmequelle der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover. Im Jahr 2022 werden voraussichtlich rund 12,9 Milliarden Euro aus diesen Beiträgen generiert. Zusätzlich werden Bundeszuschüsse von etwa 3,4 Milliarden Euro verwendet, um gesellschaftspolitische Aufgaben zu finanzieren, die nicht durch Beiträge abgedeckt sind.

Finanzielle Unterstützung: Rentenversicherung zahlt Milliarden an Versicherte

Rund 98 Prozent der Einnahmen der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover werden sofort für Leistungen an Versicherte und Rentner verwendet. Geschätzt werden allein für Rentenzahlungen im nächsten Jahr etwa 13,6 Milliarden Euro benötigt.

Neben den Rentenzahlungen investiert die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover auch in die Krankenversicherung der Rentner. Mit einer Summe von über einer Milliarde Euro trägt sie zur finanziellen Absicherung der Gesundheitsversorgung bei. Zusätzlich werden mehr als 353 Millionen Euro für medizinische und berufliche Rehabilitationen bereitgestellt, um die Arbeitsfähigkeit der Versicherten zu erhalten oder wiederherzustellen.

Selbstverwaltung der Rentenversicherung: Das „Parlament“ tagt

Die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung, auch bekannt als „Parlament“, ist das oberste Selbstverwaltungsorgan mit je 15 gewählten Vertretern der Versicherten und Arbeitgeber.

Die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung nimmt wichtige Aufgaben wahr, wie die Beschlussfassung der Satzung, die Wahl der Vorstandsmitglieder, die Verabschiedung des Haushaltsplans und die Abnahme der Jahresrechnung. Zudem wählt sie auf Vorschlag des Vorstands die Mitglieder der Geschäftsführung. Der Vorstand, auch als „Regierung“ bezeichnet, setzt sich aus je sechs Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber zusammen.

Vermögensangelegenheiten, kostenintensive Bauvorhaben und Investitionen werden vom Vorstand und der Vertreterversammlung entschieden. Zudem legen sie die Grundsätze für medizinische und berufliche Rehabilitation sowie Personalangelegenheiten fest. Alle Mitglieder in Vorstand und Vertreterversammlung üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

Spannende Periode geht zu Ende: Neukonstituierung am 29. September

Die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover hat ihr letztes Treffen in der aktuellen Amtsperiode der Selbstverwaltung abgehalten. Am 29. September werden sich die Mitglieder von Vorstand und Vertreterversammlung neu konstituieren und somit den erfolgreichen Abschluss dieser spannenden Periode feiern.

Bei ihrem Treffen in Hannover hat die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover beschlossen, einen Rekordhaushalt für das kommende Jahr aufzustellen. Dieser Haushalt ermöglicht es, Rentenzahlungen und Rehabilitationen in großem Umfang durchzuführen.

Die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover finanziert gesellschaftspolitische Aufgaben mit den hohen Einnahmen aus Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung und Bundeszuschüssen, die nicht durch Beiträge abgedeckt sind. Der Fokus der Rentenversicherung liegt dabei auf der direkten Unterstützung von Versicherten und Rentnern, da 98 Prozent der Einnahmen direkt an diese Zielgruppe fließen.

Mit einer beträchtlichen Summe im Haushalt setzt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover auf medizinische und berufliche Rehabilitationen, um die Teilhabe am Arbeitsleben zu stärken und eine sichere und stabile Rentenversorgung zu gewährleisten.

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