Systemische Interessenkonflikte bei integrierter Versichererberatung stellen Verbraucher vor Probleme

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Vor dem Hintergrund der 96. JuMiKo kritisiert die Bundesrechtsanwaltskammer den Vorschlag der bayerischen Landesregierung, Rechtsdienstleistungen auf Rechtsschutzversicherer zu übertragen. Die Anwaltschaft warnt, dass Versicherer bei gleichzeitigem Prüfungs- und Beratungsmandat nicht unparteiisch agieren können. Sie fordert deshalb eine deutliche Abkehr von dieser Idee auf Bundesebene und betont, dass nur durch strikte berufsrechtliche Vorgaben die Unabhängigkeit der Beratungspflicht und der Verbraucherschutz gewährleistet bleiben.

Wessels bezeichnet Vorschlag als Geschenk an Versicherer zulasten Mandanten

Anlässlich der 96. JuMiKo in Bayern üben BRAK und die Präsidentinnen und Präsidenten der Anwaltskammern scharfe Kritik am bayerischen Vorschlag, juristische Beratungsangebote auf Rechtsschutzversicherer zu übertragen. Sie betonen, dass dies eine direkte Aushöhlung der im Rechtsdienstleistungsgesetz verankerten berufsrechtlichen Pflichten bedeute. Versicherer könnten ihre wirtschaftlichen Interessen über Mandanteninteressen stellen, ohne Interessenkonflikte transparent zu machen. Verbraucher stünden dann in einem intransparenten Prozess, was Verbraucherschutz und Vertrauen nachhaltig beschädigen würde.

Versichererinteressen dominieren unbemerkt Beratung und Deckungsprüfung – BRAK mahnt deutlich

Rechtsschutzversicherer verfolgen als gewinnorientierte Anbieter das Ziel, Erträge zu erhöhen und Auslagen zu senken. Die Bundesrechtsanwaltskammer warnt eindringlich, dass eine verschmolzene Deckungsprüfung und Rechtsberatung im gleichen Unternehmen systemisch Konflikte zwischen Eigeninteresse und Mandantenwohl erzeugt. Ein einziger Dienstleister, der überprüft und berät, kann wirtschaftliche Interessen über unabhängige Beratung stellen. Diese Interessenkonflikte werden nicht transparent offengelegt und erschweren informierte Entscheidungen.

Mandantenschutz gefährdet durch notwendige Versicherervorgaben ohne Anwaltskontrolle und Transparenz

Mandantinnen und Mandanten sehen sich oftmals gezwungen, erst gerichtliche Schritte einzuleiten, damit Rechtsschutzversicherer eine verbindliche Deckungszusage aussprechen. Diese Verzögerung geschieht trotz anwaltlicher Intervention und widerspricht dem Anspruch schneller, fairer Rechtsberatung. Die berufsrechtlichen Regelungen der Anwaltschaft verhindern Interessenkonflikte und gewährleisten eine unabhängige Interessenvertretung. Eine Auslagerung der Beratung an gewinnorientierte Versicherer würde dieses System schwächen und Mandantinnen und Mandanten unvorhersehbaren, kostentreibenden Entscheidungen ausliefern ohne berufsrechtliche Kontrolle und verlässliche Garantie rechtlicher Ansprüche schwinden.

Berufsrechtliche Unabhängigkeit in akuter Gefahr durch direkte Versichererbereitgestellte Beratung

Nach Ansicht des BRAK-Präsidenten ist der Plan, Versicherern Rechtsdienstleistungen zu übertragen, ein verzichtbares Geschenk zugunsten der Versicherungswirtschaft, das Mandanten erhebliche Nachteile aufbürde. Er macht deutlich, dass eine organisatorische Entflechtung von Prüfung und Beratung innerhalb eines Versicherungsunternehmens keine echte Neutralität schaffe. Versicherer verfolgten primär die Maximierung ihrer Erträge und stellten daher zwangsläufig ihre Profitinteressen über die berechtigten Interessen ihrer Versicherten.

Klare Trennung von Deckungsprüfung und Rechtsberatung bleibt wesentliche Forderung

Der unerschütterliche Einsatz der Bundesrechtsanwaltskammer und der regionalen Kammern sichert das Rückgrat einer unabhängigen Rechtsberatung. Durch Transparenz in der Interessenabwägung und konsequenten Verbraucherschutz bleiben Mandantinnen und Mandanten vor willkürlichen Ablehnungen von Kostenzusagen bewahrt. Die Einhaltung berufsrechtlicher Standards wird dadurch gestärkt, während der Qualitätsanspruch des Rechtsdienstleistungsgesetzes ungebrochen bleibt. Diese kollektive Defensive fördert das Vertrauen in die Anwaltschaft und schützt die Interessen der Ratsuchern nachhaltig.

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