Wissenschaftsnahe Datenintegration nach GNDG und EHDS-VO dringend rechtssicher gestalten

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Die Mitglieder des DMSG Bundesverbands e.V. und die Leitung des MS-Registers sehen im Medizinregistergesetz einen Entscheidenden Meilenstein zur Förderung evidenzbasierter Versorgungsforschung. Sie begrüßen die Einführung eines einheitlichen Rechtsrahmens, weisen jedoch auf zu komplexe Qualifizierungsanforderungen, starre Dokumentationspflichten und fehlende Grundfinanzierung hin. In ihrer Stellungnahme appellieren Alexander Stahmann und sein Team an den Gesetzgeber, Prozesse zu vereinfachen, eine gesicherte Basisfinanzierung zu etablieren und eine erweiterte, datenschutzkonforme Datenverknüpfung umzusetzen sowie regelmäßige umfassende Evaluation.

DMSG und MS-Register fordern schlanke Prozesse sowie gesicherte Basisfinanzierung

Die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft mit ihrem MS-Register blickt auf über siebzig Jahre gezielte Begleitung Erkrankter zurück und hat seit den frühen 2000er Jahren maßgeblich Registerstudien vorangebracht. Aufgrund dieser umfassenden Expertise befürworten die Fachleute das Medizinregistergesetz, das erstmals einen harmonisierten bundesweiten Rechtsrahmen vorsieht. Damit soll eine systematisch und nachhaltig belastbare, qualitativ hochwertige Datengrundlage etabliert werden, die künftige Versorgungsforschung unterstützt und weitere zielgerichtete evidenzbasierte Optimierungen in der Betreuung von MS-Erkrankten ermöglicht.

Einheitlicher Rechtsrahmen unterstützt Expertenentscheidungen durch bundesweite standardisierte medizinische Registerdatenqualität

Der Gesetzentwurf etabliert eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage zur Schaffung medizinischer Register und richtet parallel eine zentrale Anlaufstelle für Qualitätsmanagement ein. Laut DMSG und MS-Register stärkt dieser Rahmen die Abstimmung der beteiligten Behörden und Institutionen, erhöht die Konsistenz bei der Datenerhebung und ermöglicht die Entwicklung eines adaptiven, lernenden Systems im Gesundheitswesen. Eine standardisierte Plattform fördert anspruchsvolle Versorgungsforschung, versorgt medizinische Spezialisten mit evidenzbasierten Informationen für klinische Entscheidungen und liefert nachweisbar messbar effiziente Ergebnisse.

Finanzielle Sicherheit der Register stärkt Kosteneffizienz im deutschen Gesundheitswesen

Die jährliche Grundförderung von 500.000 Euro je anerkanntem Register, gedeckelt auf 40 Einrichtungen, schafft ein verlässliches Budgetvolumen für alle notwendigen Prozesse, von Datenarchivierung bis hin zur dauerhaften Systemoptimierung und Personalbetreuung. Der zentrale Fonds stellt sicher, dass Ressourcen fair verteilt werden. Durch diese robuste Finanzierung lassen sich Pay-for-Performance Initiativen realisieren, Behandlungsqualität steigern, Überversorgung abbauen und ökonomische Effekte im Gesundheitswesen nachhaltig nutzen. Gleichzeitig werden Fehlversorgungen verhindert und Systemkosten reduziert, transparent evaluiert werden.

Bürokratische Hürden im MRG-Entwurf abbauen, Effizienz im Registerbetrieb fördern

Die komplizierten Melde- und Widerspruchsvorschriften im Entwurf führen zu einer Überregulierung und behindern die zügige Pflege medizinischer Register. Besonders der starre Dokumentationskanon im Qualifizierungsverfahren (§ 6) erzeugt hohe Hürden für Betreiber und Forschungsinstitutionen. Experts fordern daher die Umsetzung zentraler Vorgaben in Verordnungen, die Einschränkung von Mitteilungspflichten auf kritische Ereignisse, die Vereinfachung der Widerspruchsregeln sowie die Einführung standardisierter Formblätter und digitaler Tools zur Prozessoptimierung. Zusätzlich plädieren sie für standardisierte Fristvorgaben und Meldungen.

Verordnung mehrerer Regelwerke nötig für standardisierte Forschung mit Gesundheitsdaten

Mit der vorgeschlagenen Erweiterung nach § 16 sollen künftig auch Abrechnungs- und Primärversorgungsdaten in Forschungsvorhaben integriert werden. Die parallelen Regelwerke im FDG, MRG und GeDIG/GDNG werden zugunsten einer einheitlichen Forschungskennziffer zurückgestellt. DMSG und MS-Register fordern dafür eine enge Abstimmung mit Datenhaltern und wissenschaftlichen Akteuren bei der Konzepterstellung sowie eine transparente, offene Ausschreibung der technischen Realisierung, um Qualität, Nachvollziehbarkeit und Effizienz im gesamten Prozess zu gewährleisten. Dabei entstehen robuste, skalierbare Lösungen.

rRCTs mit hochwertigen Registerdaten beschleunigen Therapieeinführung und reduzieren Überversorgungskosten

Durch den Einsatz randomisierter, registerbasierter Studien (rRCTs) auf Basis sorgfältig kuratierter Datenbestände lassen sich Therapieeffekte unter Alltagsbedingungen präzise bewerten. So werden Sicherheit und Wirksamkeit neuer Behandlungen zeitnah nachgewiesen, während gleichzeitig unnötige Behandlungen vermieden werden. Analyseergebnisse bilden die Grundlage für innovative Vergütungsmodelle, die Qualitätsstandards honorieren. Dadurch profitieren Patientinnen und Patienten von optimierter Versorgung und das Gesundheitswesen erzielt langfristig messbare Kosteneinsparungen. Diese Ergebnisse unterstützen evidenzbasierte Leitlinien und stärken systemübergreifend nachhaltig das Vertrauen.

Das MS-Register der DMSG bewertet das geplante Medizinregistergesetz als wichtigen Impuls für eine datenbasierte Versorgung und Forschung. Vorausgesetzt seien verlässliche Finanzierungsmodelle, ein Abbau administrativer Stolperfallen und eine umfassende Datenintegration. Durch gezielte Verbesserungen könne die Gesetzgebung zu einem wirksamen Instrument für evidenzbasierte MS-Therapien avancieren und gleichzeitig die Forschungslandschaft für chronische und seltene Erkrankungen effizient vernetzen und langfristig stärken unter Einbeziehung gesundheitsökonomischer Analysen, interoperabler IT-Infrastrukturen sowie partizipativer Evaluationsverfahren in Zusammenarbeit aller Stakeholdergruppen.

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