Wenker begrüßt EU-Beschluss zu Organspende und Organtransplantation
Martina Wenker, Mitglied der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer, nach der Abstimmung der Europaabgeordneten über den Richtlinienentwurf zu Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe [KOM (2008) 818] und den Aktionsplan der EU-Kommission.
Die vom deutschen Gesetzgeber beauftragten nicht-staatlichen Institutionen wie die Bundesärztekammer arbeiteten bereits mit hoher Fachkenntnis und Flexibilität. Die zunächst diskutierte Einrichtung einer nationalen Behörde zur Überwachung von Organspenden und Organtransplantationen hätte lediglich zu mehr Bürokratie geführt, nicht aber den Mangel an Organen behoben. "Insofern gilt es dem Europäischen Parlament für sein Augenmaß zu danken. Außer Frage steht aber, dass die hiesigen Strukturen angesichts des Mangels an Spenderorganen weiter optimiert werden müssen", betonte Wenker, die auch Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen ist. So habe bereits der 110. Deutsche Ärztetag vor gut drei Jahren gefordert, Transplantationsbeauftragte flächendeckend in den Kliniken zu etablieren.
"Mit dem Aktionsplan, der nun zum europaweiten Einsatz von Transplantationsbeauftragten in Kliniken auffordert, haben wir endlich auch den europäischen Rückenwind erhalten, diesen Ärztetagsbeschluss kraftvoll umzusetzen und damit die Zahl der Organspenden in Deutschland deutlich zu erhöhen", so Wenker. Länder wie Spanien hätten damit gute Erfahrungen gesammelt. Dort werden jährlich 34 Organe pro eine Million Menschen gespendet. In Deutschland sind es hingegen nur 14,9. "Ohne Transplantationsbeauftragte bleibt oftmals die Möglichkeit zur Organspende ungenutzt, obwohl Patienten einen Organspendeausweis haben oder Angehörige von Verstorbenen bereit wären, einer Spende zuzustimmen", sagte Wenker. Zwar seien Krankenhäuser schon jetzt gesetzlich verpflichtet, potenzielle Spender zu melden. In vielen Kliniken fehle es jedoch an Personal und damit ebenso an zeitlichen Kapazitäten wie fachlicher Qualifikation.
Die neue Richtlinie zielt in erster Linie darauf ab, die Qualitäts- und Sicherheitsstandards europaweit anzugleichen und die Transplantationssysteme leistungsfähiger zu gestalten, um die Organspende zu fördern und den Austausch zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern. Dass dabei das Prinzip der freiwilligen und unentgeltlichen Organspende rechtlich verbindlich festgeschrieben werde, sei ein "wichtiger Schritt, um dem Organhandel Einhalt zu gebieten", erklärte BÄK-Vorstandsmitglied Wenker.
Quelle: Pressemeldung Bundesärztekammer
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