Rezeptgebühr adé - Ein Drittel aller verordneten Medikamente können ab zuzahlungsfrei werden
Ab 1. November könnten Patienten aufgrund des Arzneimittel-Versorgungswirtschaftlichkeitsgesetzes (AVWG) bei jedem dritten Medikament die Rezeptgebühr sparen. Möglich wird dies durch eine spezielle Wirkstoffliste der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 5. September. Darin wurde eine große Anzahl an Wirkstoffen festgelegt, für die Patienten bei entsprechender Preissenkung durch die Arzneimittelhersteller keine Rezeptgebühr mehr zahlen müssen. Als einer der wenigen Arzneimittelhersteller hat betapharm bereits alle seine relevanten Medikamente so im Preis gesenkt, dass dafür keine Rezeptgebühren mehr anfallen. Damit sich auch der Patient über zuzahlungsfreie Präparate informieren kann, bietet betapharm unter www.betapharm.de eine übersichtliche Aufstellung aller vom AVWG betroffenen Wirkstoffe.
Seit Mitte der siebziger Jahre müssen sich Patienten durch Zuzahlung, die so genannte Rezeptgebühr, an den Gesundheitskosten beteiligen. Diese Gebühr müssen gesetzlich Versicherte bezahlen, wenn sie ein vom Arzt verordnetes Rezept in der Apotheke einlösen. Die Rezeptgebühr kann bis zu 10 Euro pro Packung betragen. Diese Rezeptgebühr kann jedoch ab sofort der Vergangenheit angehören. Damit wird den Patienten eine echte finanzielle Erleichterung ermöglicht. Das ist umso bedeutungsvoller, da die nächsten Kostensteigerungen z.B. durch die geplanten Erhöhungen der Krankenkassenbeiträge bereits abzusehen sind.
Im Rahmen des am 1. Mai 2006 in Kraft getretenen Arzneimittel-Versorgungswirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) wurde diese Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung eingeführt. Voraussetzung ist, dass die Arzneimittelhersteller die Preise für die Medikamente der Wirkstoffliste soweit senken, dass sie mindestens 30 Prozent unter dem jeweiligen Festbetrag liegen. Festbeträge sind vorgegebene Höchstgrenzen, bis zu denen die Krankenkassen das jeweilige Medikament erstatten.
Ab dem 1. November können nun insgesamt 15.000 Medikamente für den Patienten zuzahlungsfrei werden. Unter die neue Regelung fallen unter anderem häufig verordnete und weit verbreitete Wirkstoffe wie Cholesterinsenker (z.B. Simvastatin), Blutdrucksenker (z.B. Losartan, Valsartan, Ramipril), Schmerzmittel (z.B. Ibuprofen, Sumatriptan) oder Magensäurehemmer (z.B. Omeprazol). Insgesamt sind nun theoretisch ein Drittel aller verordneten Arzneimittel zuzahlungsfrei. Praktisch hat aber nicht jedes Pharmaunternehmen seine Preise entsprechend gesenkt oder nur für einen Teil seines Sortiments. Mit gutem Beispiel geht hier das Arzneimittelunternehmen betapharm voran. betapharm hat alle seine Arzneimittel, die auf der Liste der Krankenkassen stehen, bereits soweit im Preis gesenkt, dass der Patient in der Apotheke keine Rezeptgebühr mehr für diese Präparate bezahlen muss.
Woher soll der Patient aber wissen, ob der Arzt ihm ein zuzahlungsfreies Präparat verschrieben hat? Der einfachste Weg ist die aktive Nachfrage beim Arzt oder Apotheker. Diese können dann feststellen, ob der Patient für das verschriebene Arzneimittel Rezeptgebühr bezahlen muss. Wer sich selbst über die Zuzahlungsbefreiung seiner Medikamente informieren möchte, dem bietet betapharm eine übersichtliche Liste aller betroffenen Wirkstoffe in den entsprechenden Darreichungsformen - also in Tabletten-, Kapsel- oder flüssiger Form - und den entsprechenden Krankheitsbildern. Diese Übersicht kann der Patient auf www.betapharm.de online nutzen. Schritt für Schritt wird auf der Internetseite erklärt, wie man herausfinden kann, ob das eigene Medikament von der Rezeptgebühr befreit ist.
Quelle: Pressemeldung betapharm Arzneimittel GmbH
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