Basistarif: Fünf-Sterne-Menü oder Kantinenessen?

28.04.2008 | Berlin
"Glaubt denn irgendeiner der Schnäppchen-Jäger im kommenden Basistarif, er würde das volle Fünf-Sterne-Menü vom Sterne-Koch persönlich serviert bekommen, nachdem das Ministerium verordnet hat, dass nur der Preis vom Kantinenessen zu zahlen sei?"

fragt, Dr. K. Ulrich Rubehn, stellvertretender Bundesvorsitzender des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ) in seinem Editorial zur neuesten Ausgabe der Zeitschrift "Der Freie Zahnarzt" (DFZ). Der Freie Verband, so Rubehn, wusste, was als Erstes zu tun war: Der FVDZ ist Mit-Initiator einer Verfassungsklage gegen den Basistarif, die inzwischen in Karlsruhe vorliegt. Insbesondere deshalb, so Rubehn in seinem Editorial, "weil mit der geplanten, aber von uns abgelehnten Behandlungspflicht zu gebundenen Gebühren unzulässig in die grundgesetzlich gesicherte Berufsausübungsfreiheit eingegriffen wird." Der stellvertretende FVDZ-Bundesvorsitzende kritisiert, dass kassenzahnärztliche Berufsvertreter ohne zwingende Notwendigkeit auf Bundesebene "zu den Strohhalmen der eigenen Daseins-Berechtigung" greifen würden und an einem Programm bastelten, das die Basistarif-Versicherten zu wahren Kassenpatienten machen soll. Rubehn zeigt in seinem Editorial einige der Fragen auf, mit denen sich die KZBV derzeit beschäftigt: Es geht um eine Vergütungsvereinbarung auf Bema- Basis, wobei Vergütungen über die KZVen zur Abrechnung kommen sollen. Überlegt werde, so Rubehn, wie die GKV-Folterinstrumente wie Degression, Wirtschaftlichkeitsprüfung, Leistungsbeantragung und Leistungsbewilligung eingesetzt werden könnten und ob die Leistungen für Basistarif-Versicherte dem Disziplinarrecht der KZVen unterliegen. Soll für diese Versicherten auch eine Praxisgebühr erhoben werden? Soll das ZE-Festzuschuss-System übertragen werden?. Die Liste der Fragen ist lang. Das komplette Editorial zum Basistarif ist auch nachzulesen in der Online-Ausgabe der Verbandszeitschrift "Der Freie Zahnarzt"

Quelle: Pressemeldung Freier Verband Deutscher Zahnärzte e.V.

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